Rechtsprechung
OLG Hamm, 30.01.2014 - II-6 WF 143/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Gebot der kostensparenden Prozessführung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Gebot der kostensparenden Prozessführung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwaltsgebühren bei getrennter Führung des Ehescheidungs- und des Sorgerechtsverfahrens
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RVG §§ 56, 33
Anwaltsgebühren bei getrennter Führung des Ehescheidungs- und des Sorgerechtsverfahrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Verstoß gegen das Gebot kostensparender Prozessführung bei getrennter Einleitung von Scheidungsverfahren und Sorgerechtsverfahren
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Unterlassene Verbindung eines Sorgerechts- mit Scheidungsverfahren kann nicht zu beanstanden sein
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unterlassene Verbindung eines Sorgerechts- mit Scheidungsverfahren kann nicht zu beanstanden sein
Verfahrensgang
- AG Dortmund, 10.04.2013 - 107 F 3909/12
- OLG Hamm, 30.01.2014 - II-6 WF 143/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 858
- FamRZ 2014, 1879
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Hamm, 25.10.2007 - 6 WF 199/07
Einheitliche PKH-Abrechnung ohne sachlichen Grund getrennt durchgeführter …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 6 WF 143/13
Abzustellen ist auf die Sicht einer auf sparsame Prozessführung bedachten Partei und damit auf die Frage, ob auch eine Partei, die die Verfahrenskosten selbst zu tragen hat, unterschiedliche Rechtsstreitigkeiten anhängig gemacht und von einer gemeinsamen Prozessführung Abstand genommen hätte (Senatsbeschluss vom 25.10.2007, 6 WF 199/07 zitiert nach juris).Ein Verstoß gegen den Grundsatz kostensparender Verfahrensführung kann dabei auch noch im Vergütungsfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden, und zwar auch dann, wenn eine Verfahrenskostenhilfebewilligung für getrennte Verfahren erfolgt ist, (Senat Beschluss vom 25.10.2007, 6 WF 199/07 und Beschluss vom 12.12.2013, 6 WF 113/13).
Die Entscheidungen des Senats zu einer gebotenen Verbindung von in engem rechtlichen Zusammenhang stehenden Sorgerechts- und Umgangsverfahren (6 WF 199/07, 6 WF 113/13 und 6 WF 210/13) sind daher im Streitfall nicht einschlägig.
- BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04
Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 6 WF 143/13
Sorgerechtssachen gehören daher nicht (mehr) in den Zwangsverbund, sondern sind gemäß § 137 Abs. 3 FamFG antragsabhängige Folgesachen, wobei es auch der unbemittelten Partei grundsätzlich frei steht, ob sie einen Antrag auf Aufnahme in den Verbund stellt (BGH Beschluss vom 10.03.2005, NJW 2005, 1497; OLG Naumburg Beschluss vom 20.01.2009, 4 WF 89/09, zitiert nach juris zur Geltendmachung eines Sorgerechtsverfahrens außerhalb des Verbunds ). - OLG Hamm, 22.08.2013 - 6 WF 210/13
Erstattungsfähigkeit der Kosten getrennter Verfahren zur Regelung der elterlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 6 WF 143/13
Die Entscheidungen des Senats zu einer gebotenen Verbindung von in engem rechtlichen Zusammenhang stehenden Sorgerechts- und Umgangsverfahren (6 WF 199/07, 6 WF 113/13 und 6 WF 210/13) sind daher im Streitfall nicht einschlägig. - OLG Köln, 11.09.2009 - 4 WF 89/09
Prüfung der Erfolgsaussicht im Rahmen der Prozesskostenhilfe
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 6 WF 143/13
Sorgerechtssachen gehören daher nicht (mehr) in den Zwangsverbund, sondern sind gemäß § 137 Abs. 3 FamFG antragsabhängige Folgesachen, wobei es auch der unbemittelten Partei grundsätzlich frei steht, ob sie einen Antrag auf Aufnahme in den Verbund stellt (BGH Beschluss vom 10.03.2005, NJW 2005, 1497; OLG Naumburg Beschluss vom 20.01.2009, 4 WF 89/09, zitiert nach juris zur Geltendmachung eines Sorgerechtsverfahrens außerhalb des Verbunds ). - OLG Hamm, 25.08.2011 - 6 WF 84/09
Auszug aus OLG Hamm, 30.01.2014 - 6 WF 143/13
Dabei kann der Grundsatz der kostensparenden Prozessführung nicht nur dadurch verletzt werden, dass gesonderte Verfahren eingeleitet werden, sondern auch dadurch, dass nicht auf eine Verbindung gesonderter und in engem rechtlichen Zusammenhang stehender Verfahren hingewirkt wird (Senat Beschluss vom 25.08.2011, 6 WF 84/09 zitiert nach juris und Beschluss vom 12.12.2013, 6 WF 113/13 ).